Die Geobohrung am Rebstock
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Geobohrung am Rebstock bereitzustellen, insbesondere über die Tiefe der Bohrung und die Möglichkeit, das Rebstockschwimmbad zu heizen. Eine Informationsveranstaltung für Anwohner und den Ortsbeirat wird angeregt, um die Bürger umfassend zu informieren.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat Auskunft über den aktuellen Sachstand und das Ergebnis der Geobohrung zu geben, die im Frühjahr 2023 am Rebstock durchgeführt wurde:
- Wie tief wurde gebohrt, um die gewünschte Wärme zu finden?
- Kann und wird das Rebstockschwimmbad mit der gefundenen Wärme geheizt werden?
Die Bohrung im Frühjahr hat doppelt so lange angedauert als geplant:
- Was hat dazu geführt?
Wünschenswert wäre ein eine Informationsveranstaltung innerhalb der Bürgerfragestunde, um Anwohner und den Ortsbeirat ausführlich zu informieren. Hierzu sollte die Planung vorsehen, dass die besagte Informationsveranstaltung im Ortsbeirat stattfindet, wenn dieser in der DOREAFAMILIE (Seniorenresidenz am Rebstock) stattfindet.
Begründung
Es geht um die Information der Bürgerschaft und des Ortsbeirats.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2023OFOF 784/2Die Geobohrung am RebstockOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2024Sie sind hierOMOM 5015Die Geobohrung am RebstockDirektanregung
- 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 917Die Geobohrung am RebstockStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats