Diesterwegschule
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4986 entstanden aus Vorlage: OF 682/9 vom 12.08.2019
Betreff: Diesterwegschule Der Magistrat wird gebeten, umgehend zu berichten, welchen Stand die Planungen zur Auslagerung und Sanierung der Diesterwegschule erreicht haben.
Begründung: Ergibt sich aus der Anregung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2019OFOF 581/9Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Grundstücke an der Straße Auf der Schloßhecke offenlegen, Diesterwegschule endlich auslagern!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2019VV 1143Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Grundstücke an der Straße Auf der Schloßhecke offenlegen, Diesterwegschule endlich auslagern!Anfrage
- 29. April 2019STST 758Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Grundstücke an der Straße Auf der Schloßhecke offenlegen, Diesterwegschule endlich auslagern!Stellungnahme
- 12. August 2019OFOF 682/9DiesterwegschuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. August 2019Sie sind hierOMOM 4986DiesterwegschuleDirektanregung
- 17. Oktober 2019OFOF 691/9Auslagerung DiesterwegschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Mai 2020STST 916DiesterwegschuleStellungnahme
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 1068DiesterwegschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats