Barrierefreiheit am Bahnhof Griesheim
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Anregung an den Magistrat vom 08.02.2011, OM 4981 entstanden aus Vorlage: OF 1715/6 vom 08.02.2011
Betreff: Barrierefreiheit am Bahnhof Griesheim Der Ortsbeirat 6 begrüßt die in der Ortsbeiratssitzung am 08.02.2011 vorgestellten Pläne zum Umbau der Unterführung am Griesheimer Bahnhof, die eine behindertengerechte Erschließung mit Aufzügen vorsehen. Die von den Vertretern des Stadtplanungsamtes vorgetragene Darstellung, dass die zusätzliche Erschließung mit Rampen technisch und finanziell nicht möglich ist, wird akzeptiert. Der Magistrat wird gebeten, nunmehr die notwendigen Schritte einzuleiten, damit der Umbau der Unterführung, so wie vorgesehen, mit Aufzügen, ohne Rampen und einer Verbreiterung auf sechs Meter schnellstens erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2011Sie sind hierOMOM 4981Barrierefreiheit am Bahnhof GriesheimDirektanregung
- 8. Februar 2011OFOF 1715/6Barrierefreiheit am Bahnhof GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
- 28. März 2011BB 170Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
- 18. April 2011STST 601Barrierefreiheit am Bahnhof GriesheimStellungnahme
- 20. Januar 2012OFOF 264/6Fortgang der Planung des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2012OMOM 884Fortgang der Planung des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs GriesheimDirektanregung
- 25. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 802Fortgang der Planung des barrierefreien Umbaus des Bahnhofes GriesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats