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Menschen auf der „Gutleutbrache“ und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen - effektive Zusammenarbeit der betroffenen Ämter in einer Arbeitsgruppe der Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 497 entstanden aus Vorlage: OF 101/1 vom 29.08.2016

Betreff: Menschen auf der "Gutleutbrache" und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen - effektive Zusammenarbeit der betroffenen Ämter in einer Arbeitsgruppe der Stadt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, unter Federführung des Ordnungsamtes und des Sozialdezernats eine Arbeitsgruppe zu bilden, die aus Vertretern des Ordnungsamtes (Stadtpolizei), des Sozialdezernats (insbesondere des Jugend- und Sozialamtes), des 4. Polizeireviers, des Stadtplanungsamtes und des Dezernats für Bildung und Integration (AmKA) besteht, die zum einen den auf der "Gutleutbrache" (Gutleutstraße 332) lebenden Menschen Hilfsangebote zur Unterbringung und Integration macht und zum anderen zur (Wieder- )Herstellung des sozialen Friedens in der Wurzelsiedlung das Lager auf dem dortigen Grundstück auflöst.

Begründung: Seit mehreren Jahren hat sich auf dem o. g. Grundstück ein Elendsviertel ("Slum") mitten in der Stadt gebildet. Weit überwiegend aus osteuropäischen EU-Staaten (Rumänien und Bulgarien) zugewanderte Menschen "wohnen" auf dieser sogenannten "Gutleutbrache" unter erbärmlichen und menschenunwürdigen Zuständen. Die Hygieneverhältnisse sind miserabel und die Menschen hausen zum Teil "im Müll". Leider scheint sich die Stadt Frankfurt an diesen Slum gewöhnt zu haben und die eigentlich wegen unterschiedlicher Aspekte des Gesamtproblems zuständigen Ämter erklären sich jeweils nicht für zuständig bzw. sehen jeweils innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs keine Handhabe, um die Zustände, sowohl im Sinne der auf dem Grundstück hausenden Menschen als auch der in der unmittelbar angrenzenden Wurzelsiedlung lebenden Anwohner zu beheben. Über diese untragbaren Zustände wird bereits seit Jahren in diversen Zeitungen berichtet. Erst am 20.08.2016 berichtete das ZDF in seiner Sendung "Länderspiegel" ausführlicher von den inakzeptablen Zuständen. Auf einem kurzfristig anberaumten Ortstermin am 19.08.2016 unter Beteiligung der o. g. Ämter schilderten Anwohner der Wurzelsiedlung, dass sie regelmäßig Ratten beobachten würden, Bewohner der Brache nachts ihre Mülltonnen durchwühlen und Gegenstände stehlen würden, dass das Grundstück zusehends vermülle und der Gestank auf die Wurzelsiedlung herüberwehe. Deshalb kann sich die Stadt Frankfurt nicht mit dem Argument, es handele sich um ein Privatgelände, aus der Verantwortung stehlen. Es wurde bei dem Ortstermin deutlich, dass eine effektive Zusammenarbeit aller betroffenen Ämter dringend nötig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. August 2016OFOF 101/1Menschen auf der „Gutleutbrache“ und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen - effektive Zusammenarbeit der betroffenen Ämter in einer „Task Force“ der Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 30. August 2016Sie sind hier
    OMOM 497Menschen auf der „Gutleutbrache“ und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen - effektive Zusammenarbeit der betroffenen Ämter in einer Arbeitsgruppe der Stadt Frankfurt
    Direktanregung
  3. 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 35Menschen auf der "Gutleutbrache" und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen - effektive Zusam-menarbeit der betroffenen Ämter in einer Arbeitsgruppe der Stadt FrankfurtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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