Hortplätze in Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Vergabe der Hortplätze in Nieder-Eschbach ab dem 1. Februar 2024 bedarfsdeckend sicherzustellen. Dies ist notwendig, da die Anzahl der Hortplätze seit Jahren den Bedarf nicht deckt und die Situation aufgrund des Fachkräftemangels besonders problematisch ist.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, wie in der Etatanregung vom 28.04.2023, EA 77, angeregt wurde, sicherzustellen, dass die Vergabe der Hortplätze ab dem
- Februar 2024 bedarfsdeckend erfolgt. Hierzu ist es eventuell nötig, die Anzahl der Plätze kurzfristig zu erhöhen.
Begründung
Es ist dem Magistrat seit Jahren bekannt, dass die Anzahl der angebotenen Hortplätze den Bedarf nicht deckt. Jedes Jahr haben Eltern das gleiche Problem, für ihre Kinder einen Platz zu bekommen. Derzeit ist die Situation besonders problematisch, weil nach aktueller Information aus dem Elternbeirat im Kindergarten St. Stephanus wegen eines lang anhaltenden Fachkräftemangels zu befürchten ist, dass erneut nicht einmal ansatzweise ausreichend viele Hortplätze für Schulanfänger bereitgestellt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2023OFOF 228/15Haushalt 2023 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. Mehr Hortplätze in Nieder-Eschbach einrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. April 2023EAEA 77Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. Mehr Hortplätze in NiederEschbach einrichtenEtatanregung
- 26. Dezember 2023OFOF 279/15Hortplätze in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2024Sie sind hierOMOM 4978Hortplätze in Nieder-EschbachDirektanregung
- 13. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 939Hortplätze in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats