Räumung von Eis und Schnee auf dem Fußweg vom Praunheimer Weg (Höhe Europäische Schule) zum Nordwestzentrum
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM 4960 entstanden aus Vorlage: OF 738/8 vom 06.01.2011
Betreff: Räumung von Eis und Schnee auf dem Fußweg vom Praunheimer Weg (Höhe Europäische Schule) zum Nordwestzentrum
- Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass der Fußweg vom Praunheimer Weg (in Höhe Europäische Schule) zum Nordwestzentrum (sog. "Trasse") bei entsprechender Witterung zeitnah von Schnee und Eis befreit wird.
- Sollten Teile dieses Weges nicht in die Zuständigkeit der Stadt fallen, wird der Magistrat gebeten, bei den Verantwortlichen auf die Umsetzung der Räumungspflicht hinzuwirken. Begründung: Die letzten Wochen haben gezeigt, dass dieser gut genutzte Fußweg bei winterlicher Witterung gar nicht oder nur sehr unzureichend von Schnee und Glatteis befreit wurde. Die glatten Wege stellen eine Gefahr für jeden Fußgänger dar - und nicht weggeräumter Schnee macht es Bürgern mit Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen nahezu unmöglich, diesen Weg zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2011OFOF 738/8Räumung von Eis und Schnee auf dem Fußweg vom Praunheimer Weg (Höhe Europäische Schule) zum NordwestzentrumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2011Sie sind hierOMOM 4960Räumung von Eis und Schnee auf dem Fußweg vom Praunheimer Weg (Höhe Europäische Schule) zum NordwestzentrumDirektanregung
- 18. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 370Räumung von Eis und Schnee auf dem Fußweg vom Praunheimer Weg (Höhe Europäische Schule) zum NordwestzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats