Räumung von Eis und Schnee auf dem Fußweg vom Praunheimer Weg (Höhe Europäische Schule) zum Nordwestzentrum
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2011, ST 370
Betreff: Räumung von Eis und Schnee auf dem Fußweg vom Praunheimer Weg (Höhe Europäische Schule) zum Nordwestzentrum Die Verpflichtung zum Winterdienst auf den Gehwegen ist gemäß § 11 Abs. 1 Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main (StrRSatzung) auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke übertragen. Nach § 11 Abs. 2 Nr. c der StrRSatzung gilt in Straßen ohne Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Folglich liegt die Zuständigkeit bezüglich des Winterdienstes auf dem besagten Fußweg bei den Anliegern beider Seiten. Die Öffentlichen Anlieger (Grünflächenamt, Liegenschaftsamt, Städtische Kitas Frankfurt am Main und Europäische Schule) wurden schriftlich auf Ihre Räum- und Streupflicht auf diesem Weg hingewiesen und aufgefordert den satzungsgemäßen Winterdienst durch geeignete Maßnahmen zukünftig sicherzustellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes werden die Örtlichkeit beim nächsten Winterereignis überprüfen und im Rahmen dieser Ortsbegehung auch die ggf. säumigen Privat-Anlieger auf ihre Pflicht hinweisen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2011OFOF 738/8Räumung von Eis und Schnee auf dem Fußweg vom Praunheimer Weg (Höhe Europäische Schule) zum NordwestzentrumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2011OMOM 4960Räumung von Eis und Schnee auf dem Fußweg vom Praunheimer Weg (Höhe Europäische Schule) zum NordwestzentrumDirektanregung
- 18. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 370Räumung von Eis und Schnee auf dem Fußweg vom Praunheimer Weg (Höhe Europäische Schule) zum NordwestzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab