Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in Nieder-Eschbach
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 48 entstanden aus Vorlage: OF 3/15 vom 25.04.2011
Betreff: Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in Nieder-Eschbach zu verbessern. In einem ersten Schritt informiert hierbei ein Vertreter im Ortsbeirat über den Sachstand und zeigt Perspektiven zur Weiterentwicklung auf. Daraus resultierende Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise werden in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zur Umsetzung geführt.
Begründung: Die soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in Nieder-Eschbach weist in großen Bereichen Defizite auf. Angebote für die Gruppen werden (im alten Ortskern) nahezu ausschließlich von Vereinen und den Kirchen gemacht. Allein der Bereich Am Bügel ist über das dort angesiedelte Jugendhaus in Teilen versorgt. Es besteht der dringende Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2011OFOF 3/15Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Mai 2011Sie sind hierOMOM 48Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in Nieder-EschbachDirektanregung
- 5. August 2011STST 929Verbesserung der sozialen Infrastuktur für Kinder und Jugendliche in Nieder-EschbachStellungnahme
- 6. Februar 2012STST 198Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in Nieder-EschbachStellungnahme
- 27. August 2012Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 1373Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats