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Lärm, Schmutz, Drogenhandel in der Allerheiligenstraße und in den Nebenstraßen: Zuerst erste Erfolge, aber insgesamt seit sechs Monaten eine Verschlechterung

Vorlagentyp: OM
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 487 entstanden aus Vorlage: OF 82/1 vom 15.08.2016

Betreff: Lärm, Schmutz, Drogenhandel in der Allerheiligenstraße und in den Nebenstraßen: Zuerst erste Erfolge, aber insgesamt seit sechs Monaten eine Verschlechterung Der Magistrat wird aufgefordert, Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem im Betreff genanntem Bereich mit deutlich höherer Priorität nachzugehen. Dabei handelt es sich zum einen um Lärmbeschwerden. Aus der Bewohnerschaft wird zurückgemeldet, dass Beschwerden beim Ordnungsamt über Lärm nur stark zeitverzögert nachgegangen und am Telefon auch ein gewisser Unmut über die eingegangenen Beschwerden geäußert wird. Anrufende werden auch an die Polizei verwiesen. Die Vermüllung des Quartiers schreitet außerdem weiter voran. Der Magistrat scheint der Sauberkeit in diesem Wohnviertel nicht mehr allzu große Priorität einzuräumen. Abfälle werden tagelang nicht beseitigt. Durch einige Baustellen verschlimmert sich die Situation. Die Verkehrsüberwachung scheint das Viertel ebenfalls vergessen zu haben, jedenfalls hat sich die Situation für zu Fuß Gehende auf Gehwegen, in Kreuzungsbereichen und in Einfahrten erheblich verschlechtert. "Dank" der Razzien im kaum bewohnten Bereich um die Düsseldorfer Straße hat sich ein Teil des Drogenhandels in das Wohnquartier rund um die Allerheiligenstraße verlagert. Pöpelhaftes und angstmachendes Verhalten insbesondere gegenüber Frauen durch zumeist jugendliche Dealer ist die Folge. Der Magistrat wird deshalb weiterhin aufgefordert, zusammen mit der Polizei dafür Sorge zu tragen, dass der illegale Drogenhandel sich nicht weiter im Allerheiligenviertel verfestigen kann bzw. dorthin verdrängt wird.

Begründung: Die Polizei ist zurzeit der einzige Player im Viertel aufseiten der Anwohnerschaft. Viele Mieterinnen und Mieter rufen schon gar nicht mehr beim Ordnungsamt an, weil von diesem Amt kaum Hilfe zu erwarten ist. Wenn, dann passiert erst mit Stunden Verzögerung etwas. Viele - die es sich leisten können - sind schon weggezogen. Die restlichen Bewohnerinnen und Bewohner warten mehrheitlich auf eine solche Chance. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. August 2016OFOF 82/1Lärm, Schmutz, Drogenhandel in der Allerheiligenstraße und in den Nebenstraßen: Zuerst erste Erfolge, aber insgesamt seit sechs Monaten eine VerschlechterungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. August 2016Sie sind hier
    OMOM 487Lärm, Schmutz, Drogenhandel in der Allerheiligenstraße und in den Nebenstraßen: Zuerst erste Erfolge, aber insgesamt seit sechs Monaten eine Verschlechterung
    Direktanregung
  3. 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1751Lärm, Schmutz, Drogenhandel in der Allerheiligenstraße und in den Nebenstraßen: Zuerst erste Erfol-ge, aber insgesamt seit sechs Monaten eine VerschlechterungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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