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Katastrophale Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse - Storchgasse

Vorlagentyp: OM
122 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4856 entstanden aus Vorlage: OF 1672/6 vom 13.12.2010

Betreff: Katastrophale Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse - Storchgasse Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den Bereich Melchiorstraße, Hilligengasse, Storchgasse und Emmerich-Josef-Straße zu entwickeln, um die unzumutbare und teilweise auch gefährliche Verkehrssituation zu beheben. Dieses Konzept sollte besonders die Unterbindung des dauerhaften und unrechtmäßigen Parkens in der Melchiorstraße und der Hilligengasse berücksichtigen.

Begründung: Die Storchgasse, derzeit nur Einbahnstraße zwischen Bolongarostraße und Hilligengasse, ist zwischen Hilligengasse und Albanusstraße sehr eng. Falls dort im Moment Gegenverkehr aufeinander trifft, gibt es keine Ausweichmöglichkeiten. Die Situation wird noch durch die Tatsache verschärft, dass dort seit einiger Zeit ein Pizza-Auslieferbetrieb ansässig ist, der seine Lieferfahrzeuge (vor allem Motorroller) in der Storchgasse abstellt. Die Melchiorstraße ist zwischen Hilligengasse und Königsteiner Straße beinahe dauerhaft zugeparkt, obwohl das Parken dort nicht erlaubt ist. Aber auch zwischen Albanusstraße und Hilligengasse wird die linke Fahrbahnseite massiv zugestellt. Der Bürgersteig in der Hilligengasse (vor der Freifläche des alten Hertie-Mitarbeiterparkplatzes zwischen Storchgasse und Melchiorstraße, in Richtung Melchiorstraße auf der linken Seite) ist ebenfalls die meiste Zeit zugeparkt. Dort müssen Fußgänger deshalb auf die Fahrbahn ausweichen. Kommt nun ein Pkw-Fahrer von der Bolongarostraße durch die Storchgasse und biegt dann rechts, in Richtung Melchiorstraße, in die Hilligengasse ein, kommt es oft genug vor, dass das weitere Abbiegen von der Hilligengasse nach links in die Melchiorstraße wegen der unrechtmäßig parkenden Autos fast unmöglich, mindestens aber gefährlich ist. Gleiches gilt, wenn die Fahrzeuge von der Melchiorstraße kommend in die Hilligengasse einbiegen. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Dezember 2010OFOF 1672/6Katastrophale Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse - StorchgasseOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 10. Januar 2011Sie sind hier
    OMOM 4856Katastrophale Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse - Storchgasse
    Direktanregung
  3. 24. Mai 2011STST 760Katastrophale Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse - StorchgasseStellungnahme
  4. 2. Dezember 2011STST 1297Katastrophale Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse - StorchgasseStellungnahme
  5. 15. Juni 2012STST 941Katastrophale Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse - StorchgasseStellungnahme
  6. 17. Dezember 2012STST 1887Katastrophale Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse - StorchgasseStellungnahme
  7. 12. April 2013Antwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 522Katastrophale Verkehrsverhältnisse im Quartier Melchiorstraße - Hilligengasse - StorchgasseStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 2 · 31.05.2011
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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