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Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

Vorlagentyp: OM
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2010, OM 4839 entstanden aus Vorlage: OF 1198/5 vom 18.11.2010

Betreff: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht Der Magistrat wird gebeten, die Radwegbenutzungspflicht a) in der Deutschordenstraße Richtung Süden, zwischen Heinrich-Hoffmann-Straße und Beginn des separaten Radweges vor der Haltestelle Niederräder Landstraße, b) sowie in der Schweizer Straße Richtung Norden, zwischen Metzlerstraße und Beginn des Radstreifens kurz vor dem Schaumainkai, aufzuheben. Der Schilder 240 bzw. 241 sind dementsprechend zu entfernen.

Begründung: Zu a) Der gemeinsame Geh- und Radweg in der Deutschordenstraße ist in dem genannten Abschnitt weder für Fußgänger noch für Radfahrer zumutbar. Im Gegensatz zum weiter nördlichen Abschnitt, bei dem durch Längsparken eine für alle Verkehrsteilnehmer übersichtliche und komfortable Situation besteht, ist wegen der starken Frequentierung und der Kurve bei nur 2,40 Meter Geh- und Radwegbreite besonders für Fußgänger eine unhaltbare Situation entstanden. Zu b) Es ist nicht vermittelbar, dass Radfahrer, die auf der Schweizer Straße bis zur Metzlerstraße gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr fahren, plötzlich von der Straße auf den Gehweg fahren sollen, ehe sie 100 Meter weiter wieder auf die Straße zurückgeführt werden. Radfahrer, die dies wünschen, können jeweils weiterhin den dann nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg befahren. Dazu wird im ersten Fall das Zeichen 239 "Gehweg" mit dem Zusatz "Radfahrer frei" aufgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2010OFOF 1198/5Aufhebung der RadwegbenutzungspflichtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Dezember 2010Sie sind hier
    OMOM 4839Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
    Direktanregung
  3. 9. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 288Aufhebung der RadwegbenutzungspflichtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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