Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu a. Der gemeinsame Geh- und Radweg in der Deutschordensstraße ist in dem genannten Abschnitt weder für Fußgänger noch für Radfahrer zumutbar. Im Gegensatz zum weiter nördlichen Abschnitt, in dem durch Längsparken eine für alle Verkehrsteilnehmer übersichtliche und komfortable Situation besteht, ist hier bei nur 2,40 m Geh-und Radwegbreite wegen der starken Frequentierung und der Kurve besonders für Fußgänger eine unhaltbare Situation entstanden. Zu b. Es ist nicht vermittelbar, daß Radfahrer, die auf der Schweizer Straße bis zur Metzlerstraße gemeinsam mit dem Kfz Verkehr fahren, dann plötzlich von der Straße weg auf den Gehweg fahren sollen, ehe sie 100 Meter weiter wieder auf die Straße zurückgeführt werden. Radfahrer die dies wünschen, können jeweils weiterhin den dann nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg befahren. Dazu wird im ersten Fall das Zeichen 239 Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei aufgestellt.
Inhalt
Antrag vom 18.11.2010, OF 1198/5
Betreff:
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Der Magistrat wird gebeten, die Radwegbenutzungspflicht
a. in der Deutschordensstraße Richtung Süden zwischen Heinrich Hoffmann Straße und Beginn des separaten Radweges vor der Haltestelle Niederräder Landstraße
b. in der Schweizer Straße Richtung Norden zwischen Metzlerstraße und Beginn des Radstreifens kurz vor dem Schaumainkai aufzuheben.
Der Schilder 240 bzw. 241 sind dem entsprechend zu entfernen.
Begründung:
Zu a. Der gemeinsame Geh- und Radweg in der Deutschordensstraße ist in dem genannten Abschnitt weder für Fußgänger noch für Radfahrer zumutbar. Im Gegensatz zum weiter nördlichen Abschnitt, in dem durch Längsparken eine für alle Verkehrsteilnehmer übersichtliche und komfortable Situation besteht, ist hier bei nur 2,40 m Geh-und Radwegbreite wegen der starken Frequentierung und der Kurve besonders für Fußgänger eine unhaltbare Situation entstanden.
Zu b. Es ist nicht vermittelbar, daß Radfahrer, die auf der Schweizer Straße bis zur Metzlerstraße gemeinsam mit dem Kfz Verkehr fahren, dann plötzlich von der Straße weg auf den Gehweg fahren sollen, ehe sie 100 Meter weiter wieder auf die Straße zurückgeführt werden.
Radfahrer die dies wünschen, können jeweils weiterhin den dann nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg befahren. Dazu wird im ersten Fall das Zeichen 239 Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei aufgestellt.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2010Sie sind hierOFOF 1198/5Aufhebung der RadwegbenutzungspflichtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Dezember 2010OMOM 4839Aufhebung der RadwegbenutzungspflichtDirektanregung
- 9. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 288Aufhebung der RadwegbenutzungspflichtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, FAG, FDP und LINKE. gegen CDU, 1 SPD und fraktionslos (= Ablehnung)