Information über Flora und Fauna an der Nidda sowie Fütterungsverbote
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Hinweisschilder an der Nidda aufzustellen und bestehende Informationstafeln zu ergänzen. Dies soll das Bewusstsein für die Flora und Fauna stärken und die Bevölkerung über Fütterungsverbote informieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Das Füttern von Enten sowie der Nutrias an der Nidda ist zwar sehr beliebt, aber verboten. Unsachgemäße Fütterung kann den Tieren schaden. Deswegen ist dieses Verbot sinnvoll.
Der Magistrat wird daher gebeten, an den Flächen der Nidda gezielt Hinweisschilder aufzustellen bzw. zu erneuern.
Des Weiteren sind viele Spaziergängerinnen und Spaziergänger sehr an der Flora und Fauna interessiert. Einige Informationstafeln existieren bereits.
Der Magistrat wird daher gebeten, diese durch einige große Schilder zu ergänzen, auf denen die wichtigsten Tier- und Pflanzenarten erklärt werden. Mögliche Standorte wären z. B. in der Nähe des Volksparks Nidda sowie in der Nähe des Freibads Eschersheim.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2023OFOF 628/9Information über Flora und Fauna an der Nidda sowie FütterungsverboteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2023Sie sind hierOMOM 4834Information über Flora und Fauna an der Nidda sowie FütterungsverboteDirektanregung
- 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 339Information über Flora und Fauna an der Nidda sowie FütterungsverboteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats