Aufstellen des Verkehrsschildes Nr. 315 der StVO in der Niedereschbacher Straße
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Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niedereschbacher Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4833 entstanden aus Vorlage: OF 227/13 vom 02.06.2019
Betreff: Aufstellen des Verkehrsschildes Nr. 315 der StVO in der Niedereschbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Niedereschbacher Straße - ab der Hausnummer 13 in Fahrtrichtung Alt-Erlenbach - das Verkehrszeichen Nr. 315 der StVO aufzustellen und damit das Parken auf dem Gehweg zu legalisieren.
Begründung: Der Gehweg in der Niedereschbacher Straße ist breit genug und es kommt nicht zu Behinderungen von Fußgängern, wenn dort ein Pkw mit zwei Rädern auf dem Gehweg parkt. Durch die Legalisierung mit dem Verkehrszeichen Nr. 315 würde der Parkplatzdruck von den Bewohnern genommen und gleichzeitig wird der fließende Verkehr gezwungen, sich an die im Ort vorgeschriebene Tempo-30-Regelung zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2019OFOF 227/13Aufstellen des Verkehrsschildes Nr. 315 der StVO in der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Juni 2019Sie sind hierOMOM 4833Aufstellen des Verkehrsschildes Nr. 315 der StVO in der Niedereschbacher StraßeDirektanregung
- 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1725Aufstellen eines Verkehrsschildes Nr. 315 der StVO in der Niedereschbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats