Jugendpartizipation auf Ortsbezirksebene
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Einrichtung von Ortsjugendräten auf der Ebene der Ortsbezirke vor, um Kinder und Jugendliche an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Dies soll durch eine Satzung geregelt werden, die die Wahlberechtigung für alle Kinder und Jugendlichen ab dem zehnten Lebensjahr oder ab der fünften Klasse vorsieht.
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Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung von Ortsjugendräten auf der Ebene der Ortsbezirke durch Satzung vorzubereiten. Diese sollen jeweils Antrags- und Rederecht in den Ortsbeiräten erhalten. Hinsichtlich der Ortsjugendräte sollen alle im jeweiligen Ortsbezirk wohnhaften Kinder und Jugendlichen mit Vollendung des zehnten Lebensjahres oder von der fünften Klasse an, je nachdem, was früher eintritt, aktiv und passiv wahlberechtigt sein. Die nähere Ausgestaltung der Ortsjugendräte soll unter Beteiligung des Kinderbüros und der Kinderbeauftragten erfolgen.
Begründung
Kinder und Jugendliche sollten an politischen Entscheidungen auf Ortsbezirksebene, die sie betreffen, in geeigneter Form beteiligt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2023OFOF 1071/1Jugendpartizipation auf OrtsbezirksebeneOrtsbeiratsantrag · FDP
- 28. November 2023Sie sind hierOMOM 4819Jugendpartizipation auf OrtsbezirksebeneDirektanregung
- 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 477Jugendpartizipation auf OrtsbezirksebeneStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats