Grundsanierung der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Raimundstraße
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Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4800 entstanden aus Vorlage: OF 1014/9 vom 17.11.2015
Betreff: Grundsanierung der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Raimundstraße Vorgang: OM 431/11 OBR 9; ST 29/12 Der Magistrat wird aufgefordert, mit höchster Priorität die Grundsanierung der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Raimundstraße in beiden Fahrtrichtungen anzugehen.
Begründung: Trotz partieller Reparaturmaßnahmen hat sich der Zustand der Straße in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert. Die Straße muss an vielen Stellen ausgekoffert und von Grund neu aufgebaut werden. Trotz der Tatsache, dass jeweils nach den Frostperioden der letzten Jahre Ausbesserungsarbeiten mit Kaltasphalt durchgeführt wurden, bleibt die Geschwindigkeit aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahnen größtenteils auf 30 km/h reduziert. Dies ist bei dieser stark frequentierten Hauptverkehrsstraße ein unzumutbarer Zustand. Bereits im Jahr 2011 hat der Ortsbeirat 9 einer Anregung mit fast identischem Inhalt beschlossen. Leider ist seit dieser Anregung wenig geschehen. Lediglich zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Chamissostraße in Fahrtrichtung Ginnheim wurde die Fahrbahndecke saniert. Die restlichen Abschnitte bedürfen jedoch nach wie vor - und dringender denn je - der grundlegenden Sanierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2012STST 29Grundsanierung der Hügelstraße von der Eschersheimer Landstraße bis zur RaimundstraßeStellungnahme
- 17. November 2015OFOF 1014/9Grundsanierung der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und RaimundstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 3. Dezember 2015Sie sind hierOMOM 4800Grundsanierung der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und RaimundstraßeDirektanregung
- 29. März 2016Antwort des Magistrats · nach 220 WochenSTST 566Grundsanierung der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und RaimundstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats