Einsatz von barrierefreien Bussen auf der Linie 25
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2010, OM 4770 entstanden aus Vorlage: OF 216/14 vom 07.11.2010
Betreff: Einsatz von barrierefreien Bussen auf der Linie 25 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die auf der Linie 25 eingesetzten Kleinbusse jederzeit behindertengerecht, kinderwagen- und fahrradtauglich sind sowie einen annehmbaren Standard an Fahrgastkomfort aufweisen.
Begründung: Die Buslinie 25 verbindet die Ortsteile Nieder-Erlenbach und Harheim mit der S-Bahnlinie in Berkersheim und wird von den Bürgerinnen und Bürgern hervorragend angenommen. Allerdings, ist immer wieder der Einsatz der kleinen weißen Busse zu beobachten, welche die Mitnahme von Kinderwagen und Fahrrädern nicht zulassen und auch für den Fahrgast mit Gepäck (Koffer) recht schwer zu handhaben ist. Hier ist die in der Ausschreibung für die Linie 25 geforderte Barrierefreiheit, die nach unserem Verständnis für alle am ÖPNV teilnehmenden Verkehrsmittel gilt, nicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2010OFOF 216/14Einsatz von barrierefreien Bussen auf der Linie 25Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2010Sie sind hierOMOM 4770Einsatz von barrierefreien Bussen auf der Linie 25Direktanregung
- 9. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 297Einsatz von barrierefreien Bussen auf der Linie 25Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats