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Einsatz von barrierefreien Bussen auf der Linie 25

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 297

Betreff: Einsatz von barrierefreien Bussen auf der Linie 25 Die Fahrplanvorgaben der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main erfordern den Einsatz von zwei Kleinbussen auf der Linie 25, die wegen der eingeschränkten Belastbarkeit der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim nicht mit größeren Fahrzeugen betrieben werden kann. Die Busse werden mit Flüssiggas betrieben, wobei zum Anfahren ein zweiter mit Benzin betriebener Antrieb erforderlich ist. Diese komplizierte Konstruktion macht die Fahrzeuge fehleranfällig, sodass diese unverhältnismäßig oft ausfallen. Das Verkehrsunternehmen hat jedoch ein Ersatzfahrzeug beschafft, das ebenfalls behindertengerecht ausgestattet ist und eine Mehrzweckfläche aufweist. In den Herbstmonaten ist es allerdings vorgekommen, dass zwei von den drei Regelfahrzeugen ausgefallen sind. Um das fahrplanmäßige Angebot aufrechtzuerhalten, wurde dem Verkehrsunternehmen gestattet, ein weiteres Hilfsfahrzeug einzusetzen, das die o.g. Kriterien nicht erfüllt. Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ ist bestrebt, mit dem Hersteller der Fahrzeuge nach Lösungen zu suchen, um die Störanfälligkeit der Fahrzeuge zu reduzieren und das für Frankfurt am Main geltende Qualitätsniveau auch auf der Linie 25 dauerhaft anbieten zu können. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. November 2010OFOF 216/14Einsatz von barrierefreien Bussen auf der Linie 25Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. November 2010OMOM 4770Einsatz von barrierefreien Bussen auf der Linie 25Direktanregung
  3. 9. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 297Einsatz von barrierefreien Bussen auf der Linie 25
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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