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Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3

Vorlagentyp: OM
67 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

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Thema Stadtplanung verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4761 entstanden aus Vorlage: OF 185/14 vom 03.06.2019

Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3 Vorgang: OM 4258/19 OBR 14 Der Magistrat wird um dringende Bearbeitung der Vorlage vom 18.02.2019, OM 4258, gebeten.

Begründung: Der Ortsbeirat ist befremdet, dass die genannten Vorlage innerhalb der geschäftsmäßigen Frist nicht beantwortet wurde. Bei der Vorstellung des Projektes und der öffentlichen Beschreibung im Mai 2017 hatte die DB Netz AG noch detailliert beschrieben, dass Erdmassen, Stahlbeton und Beton mit Lkws antransportiert werden und dafür eine Auf-/Abfahrt für den Baustellenverkehr an der B 3 eingerichtet wird und damit Lkw-Baustellenverkehr weitestgehend aus den Ortskernen herausgehalten werden. Ein Baubeginn der Straßenbauarbeiten für die Baustellenabfahrt an der B 3 ist aktuell jedoch absolut nicht erkennbar. Das ruft Zweifel hervor, ob die DB schon aus wirtschaftlichen Gründen die Baustellenzufahrt für den Schwerverkehr der Einfachheit halber durch Harheim führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2019OFOF 185/14Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. Juni 2019Sie sind hier
    OMOM 4761Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3
    Direktanregung
  3. 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 1531Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenausfahrt an der B 3Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 14
Sitzung 36 · 25.11.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 38 · 10.02.2020
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 40 · 18.05.2020
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 42 · 17.08.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 43 · 14.09.2020
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 44 · 26.10.2020
TO I, TOP 6
Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1531) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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