Ausbau des südlichen Teils des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg
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Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 500/12 vom 15.10.2015
Betreff: Ausbau des südlichen Teils des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg Vorgang: OM 4232/15 OBR 12; ST 1306/15 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der südliche Teil des Crutzenkirchweges möglichst bald als Fuß- und Radweg ausgebaut wird.
Begründung: Der Ortsbeirat hatte mit der Anregung vom 29.05.2015, OM 4232, den Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann der südliche Teil des Crutzenkirchweges und die schon vorbereiteten Parkbuchten fertiggestellt werden. Mit der Stellungnahme vom 11.09.2015, ST 1306, hat der Magistrat mitgeteilt, dass nach dem Bebauungsplan der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg ausgewiesen und keine Parkbuchten vorgesehen seien. Der südliche Teil des Crutzenkirchweges befindet sich derzeit in einem sehr schlechten Zustand. Er kann bei Regen, Schnee und Eis weder von Fußgängern noch von Radfahrern genutzt werden. Deswegen sollte der noch ausstehende Ausbau als Fuß- und Radweg so schnell wie möglich durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2015STST 1306Fertigstellung des Weges beziehungsweise der Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im KlausenstückStellungnahme
- 15. Oktober 2015OFOF 500/12Ausbau des südlichen Teils des Crutzenkirchweges als Fuß- und RadwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. November 2015Sie sind hierOMOM 4727Ausbau des südlichen Teils des Crutzenkirchweges als Fuß- und RadwegDirektanregung
- 29. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 397Ausbau der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und RadwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats