Fertigstellung des Weges beziehungsweise der Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im Klausenstück
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Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4232 entstanden aus Vorlage: OF 451/12 vom 22.04.2015
Betreff: Fertigstellung des Weges beziehungsweise der Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann der südliche Teil des Weges beziehungsweise die schon vorbereiteten Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im Klausenstück fertiggestellt werden.
Begründung: Während der obere (nördliche) Teil des Weges und die westlich angrenzenden Parkbuchten bereits seit Längerem fertiggestellt sind und von den Anwohnern auch rege genutzt werden, steht die Fertigstellung des unteren (südlichen) Teils aus unbekannten Gründen noch aus. Für die Anwohner wäre es wünschenswert, einen befestigten Weg und einige zusätzliche Parkflächen zur Verfügung zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2015OFOF 451/12Fertigstellung des Weges bzw. der Parkbuchten im Bereich .Crutzenkirchweg. bzw. .Im Klausenstück.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4232Fertigstellung des Weges beziehungsweise der Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im KlausenstückDirektanregung
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1306Fertigstellung des Weges beziehungsweise der Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im KlausenstückStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats