Ausbau der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 397
Betreff: Ausbau der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg In Ergänzung der Stellungnahme ST 1306 zur OM 4232 verweist der Magistrat auf die Festlegungen des Bebauungsplans, wonach der südliche Teil des Crutzenkirchweg als unversiegelter Fuß- und Radweg erstellt wurde. Gleichwohl hat der Magistrat veranlasst, dass vorhandene schadhafte Stellen im Rahmen laufender Bauunterhaltung bis spätestens zum Herbst dieses Jahres instandgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2015STST 1306Fertigstellung des Weges beziehungsweise der Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im KlausenstückStellungnahme
- 15. Oktober 2015OFOF 500/12Ausbau des südlichen Teils des Crutzenkirchweges als Fuß- und RadwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. November 2015OMOM 4727Ausbau des südlichen Teils des Crutzenkirchweges als Fuß- und RadwegDirektanregung
- 29. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 397Ausbau der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und RadwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab