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Provisorische Schulkantine für die Heinrich-Kromer-Schule

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
90 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig Räumlichkeiten für eine Schulkantine an der Heinrich-Kromer-Schule bereitzustellen, um die Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb ab dem Schuljahr 2024/25 zu schaffen. Dies ist notwendig, da ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler besteht.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, der Heinrich-Kromer-Schule in Absprache mit der Schulleitung kurzfristig Räumlichkeiten für eine Schulkantine auf dem Schulgelände zur Verfügung zu stellen (z. B. Platzierung von Containern auf dem Schulgelände) und somit die notwendigen Rahmenbedingungen für den Einstieg der Schule in den Ganztagsbetrieb spätestens im Schuljahr 2024/25 zu schaffen.

Begründung

Ab dem Jahr 2026 besteht für Grundschüler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruches entwickelte die Stadt einen Plan, wann welche Schule eine Ganztagsbetreuung anbieten soll. Laut diesem Plan ist der Einstieg in den Ganztagsbetrieb für die Heinrich-Kromer-Schule zum Schuljahr 2024/2025 vorgesehen. Nach Aussage von Stadträtin Sylvia Weber in der Sitzung des Ortsbeirats 8 am 21.09.2023 beträgt die Abdeckung mit Ganztagsplätzen für die Heinrich-Kromer-Schule derzeit 48 Prozent und erfolgt ausschließlich durch verschiedene Horte im Stadtteil. Die Not unter der Elternschaft ist sehr, sehr groß und zusätzliche Ganztagsbetreuungsplätze werden dringend benötigt. Die Schule möchte auch eine Ganztagsbetreuung anbieten, arbeitet auch an einem Konzept hierfür und könnte 2024 beginnen. Jedoch fehlt der Heinrich-Kromer-Schule die hierfür zwingend notwendige Schulkantine. In verschiedenen Begehungen der Stadt mit der Schule wurde auch immer wieder festgehalten, dass eine Schulkantine für den Einstieg in den Ganztagsbetrieb benötigt wird. Darüber hinaus ist das Gelände der Schule ausreichend groß, um eine Containerlösung zu realisieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2023OFOF 352/8Provisorische Schulkantine für die Heinrich-Kromer-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Oktober 2023Sie sind hier
    OMOM 4697Provisorische Schulkantine für die Heinrich-Kromer-Schule
    Direktanregung
  3. 1. Juli 2024STST 1335Provisorische Schulkantine für die Heinrich-Kromer-SchuleStellungnahme
  4. 3. März 2025OFOF 536/8Heinrich-Kromer-Schule - Sanierung und ErweiterungOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 20. März 2025VV 1156Heinrich-Kromer-Schule - Sanierung und ErweiterungAnfrage
  6. 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 988Heinrich-Kromer-Schule - Sanierung und ErweiterungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 8
Sitzung 28 · 18.04.2024
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 29 · 06.06.2024
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

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