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Kein Wachstum um jeden Preis am Frankfurter Flughafen - Einsatz für die Aufnahme von Klima- und Umweltschutzkriterien in den Konsortialvertrag zwischen der…

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Kein Wachstum um jeden Preis am Frankfurter Flughafen - Einsatz für die Aufnahme von Klima- und Umweltschutzkriterien in den Konsortialvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, sich für die Aufnahme von Klima- und Umweltschutzkriterien in den Konsortialvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen einzusetzen. Dies ist notwendig, um die durch die Coronapandemie entstandene Zäsur im Luftverkehr für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen und ein weiteres Wachstum des Luftverkehrs zu verhindern.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die durch die Coronapandemie eingetretene Zäsur im Luftverkehr für eine nachhaltige Entwicklung genutzt wird. Hierzu ist es notwendig, dass der Luftverkehr nicht erneut um jeden Preis wächst, sondern seine Entwicklung an Klima- und Umweltschutzkriterien ausrichtet. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass solche Kriterien in den Konsortialvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen aufgenommen werden.

Begründung

Bedingt durch die Coronapandemie hat der Flugverkehr drastisch abgenommen und auch in Zukunft ist nicht mit einem massiven Anstieg der Flugbewegungen zu rechnen. Die Zahl der Flugbewegungen ging 2020 mit 212.235 Starts und Landungen um 58,7 Prozent (2019: 513.912 Flugbewegungen) zurück. Im Jahr 2021 fanden 261.927 Starts und Landungen statt und im Jahr 2022 wieder 382.211 Starts und Landungen. Der Flughafen Frankfurt wird von der Fraport AG betrieben. Diese gehört wiederum mehrheitlich dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main. Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen haben Vereinbarungen im Konsortialvertrag, nach welchen Zielen sie ihre Stimmen als Anteilseigner des Flughafens einsetzen. Durch ein weiteres Wachstum des Luftverkehrs werden Klimaziele nicht erreicht, zu denen sich auch Deutschland bekennt. Auch ist ein solches den Menschen in Flughafennähe nicht zumutbar. Die Zahl der Flugbewegungen hat sich in den vergangenen Monaten deutlich erhöht und die Luftverkehrswirtschaft will in den nächsten Jahren noch mehr: Sie strebt in Europa bis 2040 ein Wachstum der Passagierzahlen um 45 Prozent an. Nur etwas geringer soll der Zuwachs an Flugbewegungen ausfallen. Das alles würde zu mehr Fluglärm und zu noch mehr klimaschädlichen Emissionen führen. Bereits heute verantwortet der Luftverkehr in Deutschland ca. acht Prozent der klimaschädlichen Emissionen. Wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral wirtschaften und leben will, muss auch der Luftverkehr zur Minderung der Emissionen beitragen. Eine Begrenzung der klimaschädlichen Emissionen des Luftverkehrs ist daher erforderlich. Die Luftverkehrswirtschaft führt hierzu den Einsatz von synthetischem Kerosin (Power to liquid) ins Feld. Ob ausreichende Mengen hiervon zeitnah klimaneutral produziert werden können, ist dabei äußerst fraglich. Neben der Möglichkeit des Einsatzes von weniger klimaschädlichen Brennstoffen sollte die Zahl der planbaren Starts und Landungen reduziert werden. Dass dies rechtlich möglich ist, wird durch das Rechtsgutachten von Gerlach/Stuber bestätigt. Das Gutachten geht dabei davon aus, dass eine Verminderung der planbaren Starts und Landungen um ca. 20 Prozent bis 2030 (gegenüber 2019) verhältnismäßig ist, da Alternativen zum Fliegen, insbesondere auf kurzen Strecken, vorhanden sind bzw. in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Dadurch würde auch endlich die hohe Belastung durch gesundheitsschädlichen Feinstaub und Ultrafeinstaub reduziert. Vor diesem Hintergrund muss auch ein Umdenken bei der Ausrichtung des Flughafens Frankfurt geschehen. Hierzu stellt eine Änderung des Konsortialvertrages einen wichtigen Baustein dar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. September 2023OFOF 947/5Kein Wachstum um jeden Preis am Frankfurter Flughafen - Einsatz für die Aufnahme von Klima- und Umweltschutzkriterien in den Konsortialvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land HessenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Oktober 2023Sie sind hier
    OMOM 4681Kein Wachstum um jeden Preis am Frankfurter Flughafen - Einsatz für die Aufnahme von Klima- und Umweltschutzkriterien in den Konsortialvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen
    Direktanregung
  3. 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 297Kein Wachstum um jeden Preis am Frankfurter Flughafen - Einsatz für die Aufnahme von Klima- und Umweltschutzkriterien in den Konsortialvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land HessenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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