Erweiterung der Turnhallennutzung der HermannLuppeSchule für Frankfurter Vereine
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4658 entstanden aus Vorlage: OF 347/7 vom 04.03.2019
Betreff: Erweiterung der Turnhallennutzung der Hermann-Luppe-Schule für Frankfurter Vereine Vorgang: B 26/19 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Schulturnhalle der Hermann-Luppe-Schule Frankfurter Vereinen in den Nachmittags- und Abendstunden zur Nutzung angeboten wird (siehe B 26).
Begründung: Die Schulturnhalle in der Hermann-Luppe-Schule wird aktuell nur während der Schulzeiten genutzt. Diese vielseitig nutzbare Halle sollte einer erweiterten Nutzung für alle Frankfurter Vereine zugeführt werden, welche dringend Räumlichkeiten benötigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019BB 26Erweiterung der Schulturnhallennutzung für SportvereineMagistratsbericht
- 4. März 2019OFOF 347/7Erweiterung der Turnhallennutzung der HermannLuppeSchule für Frankfurter VereineOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4658Erweiterung der Turnhallennutzung der HermannLuppeSchule für Frankfurter VereineDirektanregung
- 14. Oktober 2019STST 1956Erweiterung der Turnhallennutzung der Hermann-Luppe-Schule für Frankfurter VereineStellungnahme
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1066Erweiterung der Turnhallennutzung der Hermann-Luppe-Schule für Frankfurter VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats