Erweiterung der Turnhallennutzung der HermannLuppeSchule für Frankfurter Vereine
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
der Hermann-Luppe-Schule für Frankfurter Vereine Vorgang: B 26/19 Die Schulturnhalle der Hermann Luppe Schule sollte Frankfurter Vereinen in den Nachmittags-und Abendstunden zur Nutzung angeboten werden (siehe B26). Begründung: Die Schulturnhalle in der Hermann Luppe Schule wird aktuell nur während der Schulzeiten genutzt. Diese vielseitig nutzbare Halle sollte einer erweiterten Nutzung für alle Frankfurter Vereine zugeführt werden, welche dringend Räumlichkeiten benötigen.
Inhalt
Antrag vom 04.03.2019, OF 347/7
Betreff: Erweiterung der Turnhallennutzung der Hermann-Luppe-Schule für Frankfurter Vereine Vorgang: B 26/19 Die Schulturnhalle der Hermann Luppe Schule sollte Frankfurter Vereinen in den Nachmittags-und Abendstunden zur Nutzung angeboten werden (siehe B26).
Begründung: Die Schulturnhalle in der Hermann Luppe Schule wird aktuell nur während der Schulzeiten genutzt. Diese vielseitig nutzbare Halle sollte einer erweiterten Nutzung für alle Frankfurter Vereine zugeführt werden, welche dringend Räumlichkeiten benötigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019BB 26Erweiterung der Schulturnhallennutzung für SportvereineMagistratsbericht
- 4. März 2019Sie sind hierOFOF 347/7Erweiterung der Turnhallennutzung der HermannLuppeSchule für Frankfurter VereineOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Mai 2019OMOM 4658Erweiterung der Turnhallennutzung der HermannLuppeSchule für Frankfurter VereineDirektanregung
- 14. Oktober 2019STST 1956Erweiterung der Turnhallennutzung der Hermann-Luppe-Schule für Frankfurter VereineStellungnahme
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1066Erweiterung der Turnhallennutzung der Hermann-Luppe-Schule für Frankfurter VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, BFF und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung); SPD, GRÜNE und FDP (= Enthaltung)