Gefährliche E-Scooter-Fahrten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, das gefährliche Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen im Ortsbezirk 10 zu unterbinden. Dies ist notwendig, um die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere von mobil- oder seheingeschränkten Menschen, zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird in Verbindung mit den Betreiber- bzw. Vermietergesellschaften von E- Scootern gebeten, im Ortsbezirk 10 endlich das gefährliche Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen zu unterbinden.
Begründung
Das gefährliche Fahren von E-Scootern auf den Gehwegen nimmt leider überhand und stört oder gefährdet so erheblich Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere jedoch mobil- oder seheingeschränkte Menschen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2023OFOF 697/10Gefährliche E-Scooter-FahrtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4636Gefährliche E-Scooter-FahrtenDirektanregung
- 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 257Gefährliche E-Scooter-FahrtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats