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Anzeigentafeln des öffentlichen Nahverkehrs

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf den Anzeigen des öffentlichen Nahverkehrs und in den Apps die ausfallenden Züge so rechtzeitig angeben kann, dass sich die Nutzer des ÖPNV frühzeitig darauf einstellen können.

Begründung

In der letzten Zeit fallen vermehrt Verbindungen wegen Personalmangel o. Ä. aus. Obwohl diese Information dem jeweiligen Unternehmen einige Zeit vor Durchführung der Fahrt bekannt sein sollte, erscheinen die Informationen über Ausfälle, wenn überhaupt, häufig erst kurz vor der ausfallenden Verbindung, sodass der Bürger nicht mehr in der Lage ist, Ausweichmöglichkeiten zu suchen oder entsprechend früher loszugehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. September 2023OFOF 695/10Anzeigentafeln des öffentlichen NahverkehrsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. Oktober 2023Sie sind hier
    OMOM 4634Anzeigentafeln des öffentlichen Nahverkehrs
    Direktanregung
  3. 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 886Anzeigentafeln des öffentlichen NahverkehrsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 27 · 20.02.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 28 · 12.03.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

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