Anzeigentafeln des öffentlichen Nahverkehrs
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats informiert über die Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrgastinformation im öffentlichen Nahverkehr bei Fahrtausfällen. Ziel ist es, die Verlässlichkeit der Informationen zu erhöhen und die Fahrgäste zeitnah über ausfallende Fahrten zu informieren.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Falle eines Fahrtausfalls wird zunächst die Betriebsleitstelle informiert - bei personalbedingten Ausfällen durch den entsprechenden Betriebshof, bei kurzfristigen Ausfällen auf der Strecke, beispielsweise wegen eines Unfalls oder einer kurzfristigen Streckensperrung, durch das Fahrpersonal. Die Betriebsleitstelle deaktiviert daraufhin die betroffenen Fahrten im System. Dadurch werden die Fahrgastinformationssysteme, über die die elektronischen Abfahrtsanzeiger sowie die RMV-Fahrplanauskunft (Webseite/App) ihre Daten beziehen, automatisch aktualisiert. An U-Bahn-Stationen sind ausfallende Fahrten auf den elektronischen Abfahrtsanzeigern mit einer Ausfallinformation dargestellt. An Bus- und Straßenbahnhaltstellen werden ausfallende Fahrten auf den elektronischen Abfahrtsanzeigern nicht mehr angezeigt.
Die elektronischen Abfahrtsanzeiger können bis zu vier Textzeilen darstellen. An stark frequentierten Haltestellen, die durch mehr als zwei Linien bedient werden, reicht dies aus, um einen Zeitraum von ca. 10 Minuten abzudecken. Ziel ist es, die Fahrgäste an der Haltestelle über die direkt anstehenden Fahrtmöglichkeiten zu informieren; für eine weiterreichende Vorausschau sind diese Anzeiger nicht ausgelegt. Über größere Störungen, durch die gleich mehrere aufeinanderfolgende Fahrten einer oder mehrerer Linien betroffen sind, werden die Fahrgäste zudem durch einen Lauftext informiert.
Die Informationen in den digitalen Auskunftsmedien (Webseiten/Apps) werden aus der RMV-Fahrplanauskunft gespeist. Aus technischen Gründen ermöglicht die Fahrplanauskunft des RMV derzeit lediglich eine Vorschau über die jeweils nächsten zwei Stunden. Es ist daher möglich, dass ausfallende Fahrten jenseits der 2-Stunden-Grenze zwar bereits bekannt sind, jedoch nicht in der Fahrplanauskunft dargestellt werden. Dementsprechend ist eine verlässliche Information über ausfallende Fahrten nur innerhalb dieses Zeitraums möglich. Eine Erweiterung der 2-Stunden- Prognose auf 24 Stunden wird derzeit mit dem RMV technisch getestet.
Es dient zur Kenntnis, dass durch die Maßnahmen zur Stabilisierung des ÖPNV-Angebotes, die zum 27. Januar 2024 umgesetzt wurden, die Fahrtausfälle auf allen städtischen Linien stark reduziert und somit die Verlässlichkeit für die Fahrgäste erheblich gesteigert werden konnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2023OFOF 695/10Anzeigentafeln des öffentlichen NahverkehrsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Oktober 2023OMOM 4634Anzeigentafeln des öffentlichen NahverkehrsDirektanregung
- 6. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 886Anzeigentafeln des öffentlichen NahverkehrsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab