Neubau der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: Barrierefreie und behindertengerechte Ausstattung
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4614 entstanden aus Vorlage: OF 479/11 vom 01.09.2010
Betreff: Neubau der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: Barrierefreie und behindertengerechte Ausstattung Der Magistrat wird gebeten, die DB ProjektBau AG aufzufordern, in der zurzeit noch laufenden Planungsphase folgende Erleichterungen für Behinderte in die Planung aufzunehmen und umzusetzen:
- Planung und Einbau eines Personenaufzuges und
- Planung und Einbau eines Blinden-Leitsystems (siehe Ausbau Westbahnhof). Der Aufzug soll so geplant und gebaut werden, dass er von der Straßenunterführung aus direkt auf dem Mittelbahnsteig der Station mündet. Die Praunheimer Werkstätten für Behinderte befinden sich in unmittelbarer Nähe der S-Bahn-Station in Fechenheim-Nord, in der Wächtersbacher Straße
- Hier sind 360 mehrfach schwerst körperlich und geistig behinderte Menschen beschäftigt, darunter viele Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Begründung: Der Neubau der oben angegebenen S-Bahn-Station kostet viele Millionen Euro. Dem Vortrag des Magistrats M 34 mit Anlagen vom 10.02.2010 ist allerdings zu entnehmen, dass der Bahnsteig der zukünftigen S-Bahn-Station "Frankfurt-Fechenheim" nur über Treppen erreichbar sein soll. Sie muss aber auch für mobilitätseingeschränkte Ältere, Behinderte und zum Beispiel Eltern mit Kinderwagen benutzbar sein. Es ist keinesfalls akzeptabel, auch noch im
- Jahrhundert an den Bedürfnissen dieses Personenkreises vorbeizuplanen, zu bauen und die zukünftigen Nutzer dieser S-Bahn-Station auf einen eventuellen nachträglichen, komplizierteren und viel teureren Einbau zu vertrösten. Der gleichzeitige Einbau des Aufzugs, im Rahmen des Neubaus der Station, erhöht die Baukosten in Anbetracht der Höhe der Gesamtbausumme kaum, während es schwierig sein wird, später Mittel als Einzelmaßnahme im Haushalt auszuweisen. Zitat aus dem Programm der DB AG (Juni 2005) Kap. 2.4, S.7, Barrierefreie Infrastruktur in Personenbahnhöfen: "Selbstverständlich werden bei allen Neubauten und auch bei umfassenden Umbauten die Kriterien der Barrierefreiheit nach den derzeitigen und künftigen gesetzlichen Vorgaben und den Inhalten dieses Programms berücksichtigt". Dieser hohe eigene Anspruch wird sogleich in Kap. 3.2, S. 16, Abs. 2 eingeschränkt. Zitat: "Bei Neubauten und umfassenden Umbauten von Bahnhöfen ab 1000 Reisenden/Tag erfolgen Maßnahmen des barrierefreien Ausbaus, insbesondere der Bau von Aufzügen oder längeren Rampen zusätzlich zu Treppenanlagen. Aber: Kap. 3.2, S. 16, Abs. 3: "Bei Stationen mit geringer Reisendenzahlfrequenz erfolgt bei Neubauten und umfassenden Umbauten der barrierefreie Ausbau grundsätzlich ebenfalls, lediglich werden dabei besonders kostenaufwendige Ausbaumaßnahmen, wie der Bau von Aufzügen oder langen Rampenbauwerken zusätzlich zu Treppenanlagen nur bei besonderem Bedarf, z.B. Behinderteneinrichtungen vor Ort et cetera umgesetzt. (. . ) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2010OFOF 479/11Neubau der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: barrierefreie und behindertengerechte AusstattungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. September 2010Sie sind hierOMOM 4614Neubau der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: Barrierefreie und behindertengerechte AusstattungDirektanregung
- 1. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 188Neubau der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: Barrierefreie und behindertengerechte AusstattungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats