Neubau der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: barrierefreie und behindertengerechte Ausstattung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Neubau der o.a. S-Bahn-Station kostet viele Mio. €. Der M 34 mit Anlagen vom 10.02.2010 ist allerdings zu entnehmen, dass der Bahnsteig der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim nur über Treppen erreichbar sein soll. Sie muss aber auch für mobilitätseingeschränkte Ältere, Behinderte und z.B. Eltern mit Kinderwagen benutzbar sein. Es ist keinesfalls akzeptabel, auch noch im 21. Jahrhundert an den Bedürfnissen dieses Personenkreises vorbei zu planen und zu bauen und die zukünftigen Nutzer dieser S-Bahn-Station auf einen eventuellen nachträglichen, komplizierteren und viel teureren Einbau zu vertrösten. Der gleichzeitige Einbau des Aufzugs jetzt, im Rahmen des Neubaus der Station, erhöht die Baukosten in Anbetracht der Höhe der Gesamt-Bausumme kaum, während es schwierig sein wird, später Mittel als Einzelmaßnahme im Haushalt auszuweisen. Zitat aus dem Programm der DB AG (Juni 2005) Kap. 2.4, S.7, Barrierefreie Infrastruktur in Personenbahnhöfen: „Selbstverständlich werden bei allen Neubauten und auch bei umfassenden Umbauten die Kriterien der Barrierefreiheit nach den derzeitigen und künftigen gesetzlichen Vorgaben und den Inhalten dieses Programms berücksichtigt“. Dieser hohe eigene Anspruch wird sogleich in Kap. 3.2, S. 16, Abs. 2 eingeschränkt. Zitat: „Bei Neubauten und umfassenden Umbauten von Bahnhöfen ab 1000 Reisenden/Tag erfolgen Maßnahmen des barrierefreien Ausbaus, insbesondere der Bau von Aufzügen oder längeren Rampen zusätzlich zu Treppenanlagen. Aber: Kap. 3.2, S. 16, Abs. 3: „Bei Stationen mit geringer Reisendenzahlfrequenz erfolgt bei Neubauten und umfassenden Umbauten der barrierefreie Ausbau grundsätzlich ebenfalls, lediglich werden dabei besonders kostenaufwendige Ausbaumaßnahmen, wie der Bau von Aufzügen oder langen Rampenbauwerken zusätzlich zu Treppenanlagen nur bei besonderem Bedarf, z.B. Behinderteneinrichtungen vor Ort etc. umgesetzt. (. . ) Dies ist hier der Fall: Die Praunheimer Werkstätten für Behinderte befinden sich in unmittelbarer Nähe der S-Bahn-Station in Fechenheim-Nord, in der Wächtersbacher Str. 94. Hier sind 360 mehrfach schwerst körperlich und geistig behinderte Menschen beschäftigt, darunter viele Rollstuhlfahrer.
Inhalt
Antrag vom 01.09.2010, OF 479/11
Betreff:
Neubau der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: barrierefreie und behindertengerechte Ausstattung
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die DB ProjektBau AG aufzufordern, in der zur Zeit noch laufenden Planungsphase folgende Erleichterungen für Behinderte in die Planung aufzunehmen und umzusetzen:
- Planung und Einbau eines Personenaufzuges und
- Planung und Einbau eines Blinden-Leitsystems (siehe Ausbau Westbahnhof)
Der Aufzug soll so geplant und gebaut werden, dass er von der Straßenunterführung aus direkt auf dem Mittelbahnsteig der Station mündet.
Begründung:
Der Neubau der o.a. S-Bahn-Station kostet viele Mio. €.
Der M 34 mit Anlagen vom 10.02.2010 ist allerdings zu entnehmen, dass der Bahnsteig der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim nur über Treppen erreichbar sein soll. Sie muss aber auch für mobilitätseingeschränkte Ältere, Behinderte und z.B. Eltern mit Kinderwagen benutzbar sein.
Es ist keinesfalls akzeptabel, auch noch im 21. Jahrhundert an den Bedürfnissen dieses Personenkreises vorbei zu planen und zu bauen und die zukünftigen Nutzer dieser S-Bahn-Station auf einen eventuellen nachträglichen, komplizierteren und viel teureren Einbau zu vertrösten.
Der gleichzeitige Einbau des Aufzugs jetzt, im Rahmen des Neubaus der Station, erhöht die Baukosten in Anbetracht der Höhe der Gesamt-Bausumme kaum, während es schwierig sein wird, später Mittel als Einzelmaßnahme im Haushalt auszuweisen.
Zitat aus dem Programm der DB AG (Juni 2005) Kap. 2.4, S.7, Barrierefreie Infrastruktur in Personenbahnhöfen: "Selbstverständlich werden bei allen Neubauten und auch bei umfassenden Umbauten die Kriterien der Barrierefreiheit nach den derzeitigen und künftigen gesetzlichen Vorgaben und den Inhalten dieses Programms berücksichtigt“.
Dieser hohe eigene Anspruch wird sogleich in Kap. 3.2, S. 16, Abs. 2 eingeschränkt. Zitat: "Bei Neubauten und umfassenden Umbauten von Bahnhöfen ab 1000 Reisenden/Tag erfolgen Maßnahmen des barrierefreien Ausbaus, insbesondere der Bau von Aufzügen oder längeren Rampen zusätzlich zu Treppenanlagen.
Aber: Kap. 3.2, S. 16, Abs. 3: "Bei Stationen mit geringer Reisendenzahlfrequenz erfolgt bei Neubauten und umfassenden Umbauten der barrierefreie Ausbau grundsätzlich ebenfalls, lediglich werden dabei besonders kostenaufwendige Ausbaumaßnahmen, wie der Bau von Aufzügen oder langen Rampenbauwerken zusätzlich zu Treppenanlagen nur bei besonderem Bedarf, z.B. Behinderteneinrichtungen vor Ort etc. umgesetzt. (. . )
Dies ist hier der Fall: Die Praunheimer Werkstätten für Behinderte befinden sich in unmittelbarer Nähe der S-Bahn-Station in Fechenheim-Nord, in der Wächtersbacher Str. 94. Hier sind 360 mehrfach schwerst körperlich und geistig behinderte Menschen beschäftigt, darunter viele Rollstuhlfahrer.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2010Sie sind hierOFOF 479/11Neubau der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: barrierefreie und behindertengerechte AusstattungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. September 2010OMOM 4614Neubau der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: Barrierefreie und behindertengerechte AusstattungDirektanregung
- 1. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 188Neubau der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: Barrierefreie und behindertengerechte AusstattungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme