Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung…
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Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache!
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4595 entstanden aus Vorlage: OF 661/1 vom 14.09.2015
Betreff: Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! Vorgang: OM 4114/15 OBR 1; ST 1169/15 Die Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1169, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, im eingezäunten Bereich vor dem Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung ein Taubenhaus aufzustellen.
Begründung: Der Magistrat teilt in seiner Stellungnahme vom 10.08.2015, ST 1169, mit, dass auf dem bisher nicht für eine Nutzung vorgesehenen Teil des Daches des oben genannten Gebäudes eine Grünfläche als "Bienenweide" entstehen soll. Das Aufstellen der Bienenkörbe ist zeitnah vorgesehen. Anstatt seine Prioritäten auf das Erzeugen von Honig zu verwenden, sollte der Magistrat seine Aktivitäten auch dahin gehend entfalten, dass die vielen Zehntausende Fahrgäste, die täglich die Galluswarte nutzen, nicht länger durch Taubenkot waten müssen. Der nun bereits Jahre andauernde Zustand kann nicht im Interesse der Förderung des ÖPNV sein, auf den die Stadt so dringend angewiesen ist. Das Grünflächenamt, das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie das Liegenschaftsamt haben es abgelehnt, auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes ein Taubenhaus aufstellen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2015STST 1169Ein Taubenhaus auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung wie auf dem Parkhausdach des Parkhauses Hauptwache errichtenStellungnahme
- 14. September 2015OFOF 661/1Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Oktober 2015Sie sind hierOMOM 4595Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache!Direktanregung
- 15. Januar 2016STST 97a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich GalluswarteStellungnahme
- 20. Juni 2016STST 881a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich GalluswarteStellungnahme
- 18. Juli 2016STST 967a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich GalluswarteStellungnahme
- 15. August 2016Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 1030a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich GalluswarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats