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Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung…

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Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache!

Vorlagentyp: OFCDU
53 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! Vorgang: ST 1169/15 Die Stellungnahme des Magistrates ST 1169 vom 10.08.2015 wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist im eingezäunten Bereich vor dem Verwaltungsgebäude ein Taubenhaus aufzustellen. Begründung: Der Magistrat teilt in der ST 1169 mit, dass auf dem bisher nicht für eine Nutzung vorgesehenen Teil des Daches des oben genannten Gebäudes eine Grünfläche als "Bienenweide" entstehen soll. Das Aufstellen der Bienenkörbe ist zeitnah vorgesehen. Anstatt seine Prioritäten auf das Erzeugen von Honig zu verwenden, sollte der Magistrat seine Aktivitäten auch dahingehend entfalten, dass die vielen zehntausende Fahrgäste, die täglich die Galluswarte nutzen, nicht länger durch Taubenkot warten müssen. Der nun bereits Jahre andauernde Zustand kann nicht im Interesse der Förderung des ÖPNV sein, auf den wir in unserer Stadt so dringend angewiesen sind. Die Ämter Grünflächenamt, Amt für Straßenbau und Erschließung sowie das Liegenschaftsamt haben es abgelehnt auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes ein Taubenhaus aufstellen zu lassen.

Inhalt

Antrag vom 14.09.2015, OF 661/1

Betreff: Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! Vorgang: ST 1169/15 Die Stellungnahme des Magistrates ST 1169 vom 10.08.2015 wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist im eingezäunten Bereich vor dem Verwaltungsgebäude ein Taubenhaus aufzustellen.

Begründung: Der Magistrat teilt in der ST 1169 mit, dass auf dem bisher nicht für eine Nutzung vorgesehenen Teil des Daches des oben genannten Gebäudes eine Grünfläche als "Bienenweide" entstehen soll. Das Aufstellen der Bienenkörbe ist zeitnah vorgesehen. Anstatt seine Prioritäten auf das Erzeugen von Honig zu verwenden, sollte der Magistrat seine Aktivitäten auch dahingehend entfalten, dass die vielen zehntausende Fahrgäste, die täglich die Galluswarte nutzen, nicht länger durch Taubenkot warten müssen. Der nun bereits Jahre andauernde Zustand kann nicht im Interesse der Förderung des ÖPNV sein, auf den wir in unserer Stadt so dringend angewiesen sind. Die Ämter Grünflächenamt, Amt für Straßenbau und Erschließung sowie das Liegenschaftsamt haben es abgelehnt auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes ein Taubenhaus aufstellen zu lassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. August 2015STST 1169Ein Taubenhaus auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung wie auf dem Parkhausdach des Parkhauses Hauptwache errichtenStellungnahme
  2. 14. September 2015Sie sind hier
    OFOF 661/1Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache!
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 6. Oktober 2015OMOM 4595Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache!Direktanregung
  4. 15. Januar 2016STST 97a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich GalluswarteStellungnahme
  5. 20. Juni 2016STST 881a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich GalluswarteStellungnahme
  6. 18. Juli 2016STST 967a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich GalluswarteStellungnahme
  7. 15. August 2016Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 1030a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich GalluswarteStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 45 · 06.10.2015
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4595 2015 Die Vorlage OF 661/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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