Anwohnende bei Vergabepraxis von Kipppfostenparkplätzen bevorzugen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Verfahren zu entwickeln, das Mieterinnen und Mieter bei der Vergabe von Kipppfostenparkplätzen bevorzugt, insbesondere bei Kündigungen aus nicht selbstverschuldeten Gründen. Dies soll insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität und langjährigen Mietern zugutekommen, um deren Lebensqualität zu sichern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Falle einer Kündigung von Kipppfostenparkplätzen aus Gründen, welche die Mieterinnen und Mieter nicht zu verantworten haben, diesen bevorzugt wieder einen Kipppfostenparkplatz zur Miete anzubieten. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, ein Verfahren zu entwickeln, das Personen mit eingeschränkter Mobilität bevorzugt, sofern sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind, und Mieterinnen und Mieter, denen ihr Kipppfostenparkplatz z. B. wegen einer Baumaßnahme gekündigt wurde, gegenüber Neuantragstellenden bevorrechtigt.
Begründung
Menschen, die neu in die Alt- oder Innenstadt ziehen, wissen, dass es dort kaum Parkplätze im öffentlichen Straßenraum gibt. Für Mieterinnen und Mieter, die schon viele Jahrzehnte in diesem Bereich wohnen und seit ebenso langer Zeit einen Kipppfostenparkplatz mieten konnten, bedeutet eine Kündigung des Parkplatzes oft eine massive Einschränkung. Viele dieser Leute sind auch in einem Alter, in dem die Umstellung nicht mehr so einfach zu bewältigen ist. Daher ist es angebracht, diesen begrenzten Personenkreis bei der Vergabe zu bevorzugen. Da sich insgesamt die Anzahl der Kipppfostenparkplätze kontinuierlich reduzieren wird, sollten ohnehin keine "neuen" Mieterinnen und Mieter mehr hinzukommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2023OFOF 1023/1Anwohnende bei Vergabepraxis von Kipppfostenparkplätzen bevorzugenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4586Anwohnende bei Vergabepraxis von Kipppfostenparkplätzen bevorzugenDirektanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 168Anwohnende bei Vergabepraxis von Kipppfostenparkplätzen bevorzugenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats