Anwohnende bei Vergabepraxis von Kipppfostenparkplätzen bevorzugen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die bestehende Vergabepraxis von Kipppfostenparkplätzen reagiert und verweist auf frühere Stellungnahmen. Die Notwendigkeit einer Überprüfung der Parkplätze wird betont, da die heutigen Anforderungen an Fahrzeuge und öffentliche Räume nicht mehr erfüllt werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 1956 vom 22.09.2023:
"Die bestehenden Kipp-Pfosten-Parkplätze wurden vor sehr vielen Jahren eingerichtet, nach dem damaligen Prinzip der "autogerechten Stadt". Mit den heute deutlich breiteren Pkw, den Anforderungen an barrierefreie Gehwege und der Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Raumes könnten solche Kipp-Pfosten-Parkplätze heute nicht mehr eingerichtet werden. Dies vorausgeschickt, befindet sich der Magistrat zu diesem Thema in ämterübergreifender Abstimmung und bedauert, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2023OFOF 1023/1Anwohnende bei Vergabepraxis von Kipppfostenparkplätzen bevorzugenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2023OMOM 4586Anwohnende bei Vergabepraxis von Kipppfostenparkplätzen bevorzugenDirektanregung
- 26. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 168Anwohnende bei Vergabepraxis von Kipppfostenparkplätzen bevorzugenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab