Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Hauptfriedhofs In der Gießener Straße, nahe des Marbachwegs ist das Parken nur mit Parkschein gestattet. Ein Parkschein ist dort an allen Tagen von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erforderlich und zielt wohl insbesondere auf die Besucher des Hauptfriedhofes ab. Das Parken ist an anderen Zugangsbereichen an weniger Tagen reglementiert. So gilt das Parkscheinerfordernis, beispielsweise im Bereich der Eckenheimer Landstraße 194, nur montags bis freitags. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4565 entstanden aus Vorlage: OF 746/10 vom 22.04.2019
Betreff: Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs In der Gießener Straße, nahe des Marbachwegs ist das Parken nur mit Parkschein gestattet. Ein Parkschein ist dort an allen Tagen von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erforderlich und zielt wohl insbesondere auf die Besucher des Hauptfriedhofes ab. Das Parken ist an anderen Zugangsbereichen an weniger Tagen reglementiert. So gilt das Parkscheinerfordernis, beispielsweise im Bereich der Eckenheimer Landstraße 194, nur montags bis freitags. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in dem zuvor beschriebenen Bereich der Gießener Straße, die Tage mit der Parkscheinvorgabe zu reduzieren und an die Zeiten wie am Ein- und Ausgang "Neues Portal" anzugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2019OFOF 746/10Parken in der Gießener Straße entlang des HauptfriedhofsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4565Parken in der Gießener Straße entlang des HauptfriedhofsDirektanregung
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1614Parken in der Gießener Straße entlang des HauptfriedhofsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats