Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Hauptfriedhofs In der Gießener Strasse, nahe dem Marbachweg ist das Parken nur mit Parkschein gestattet. Ein Parkschein ist dort an allen Tagen von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erforderlich und zielt wohl insbesondere auf die Besucher des Hauptfriedhofes ab. Das Parken ist an anderen Zugangsbereichen an weniger Tagen reglementiert. So gilt das Parkscheinerfordernis, beispielsweise im Bereich der Eckenheimer Landstraße 194 nur Montag bis Freitag. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar.
Inhalt
Antrag vom 22.04.2019, OF 746/10
Betreff: Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs In der Gießener Strasse, nahe dem Marbachweg ist das Parken nur mit Parkschein gestattet. Ein Parkschein ist dort an allen Tagen von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erforderlich und zielt wohl insbesondere auf die Besucher des Hauptfriedhofes ab. Das Parken ist an anderen Zugangsbereichen an weniger Tagen reglementiert. So gilt das Parkscheinerfordernis, beispielsweise im Bereich der Eckenheimer Landstraße 194 nur Montag bis Freitag. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der zuvor beschriebenen Zone auf der Gießener Straße, die Tage mit der Parkscheinvorgabe zu reduzieren und auf die Zeiten wie am Ein- und Ausgang "Neues Portal" anzugleichen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2019Sie sind hierOFOF 746/10Parken in der Gießener Straße entlang des HauptfriedhofsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2019OMOM 4565Parken in der Gießener Straße entlang des HauptfriedhofsDirektanregung
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1614Parken in der Gießener Straße entlang des HauptfriedhofsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Ablehnung)