Trinkwasserverluste im Frankfurter Rohrleitungsnetz
Zusammenfassung
In dieser Anregung wird der Magistrat gebeten, die Trinkwasserverluste im Ortsbezirk 8 zu prüfen und darüber zu berichten. Hohe Wasserverluste durch Leckagen schädigen nicht nur die Umwelt, sondern auch die Kosten für die Verbraucher. Daher sollten mögliche Sanierungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen bezüglich des Trinkwasserverlustes im Ortsbezirk 8 gebeten:
- Sind Trinkwasserverluste in den Stadtteilen des Ortsbezirks 8 bekannt?
- Gibt es Kenntnisse zu Leckagen im Rohrleitungsnetz bzw. den Abwasserkanälen?
- Sind eventuell Sanierungsmaßnahmen notwendig oder geplant?
Begründung
Das Regierungspräsidium Darmstadt berichtet in seiner aktuellen Wasserbilanz über hohe Wasserverluste in den kommunalen Rohrleitungsnetzen. In Frankfurt versickern durch Leitungslecks jährlich nutzlos über 3,3 Millionen Kubikmeter Trinkwasser. Hohe Wasserverluste im Versorgungs- und Entsorgungssystem schaden nicht nur dem Geldbeutel der Endverbraucherinnen und Endverbraucher, sondern auch der Natur, der Umwelt und dem Artenschutz.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2023OFOF 341/8Trinkwasserverluste im Frankfurter RohrleitungsnetzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. September 2023Sie sind hierOMOM 4535Trinkwasserverluste im Frankfurter RohrleitungsnetzDirektanregung
- 21. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1777Trinkwasserverluste im Frankfurter RohrleitungsnetzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31