Begehung der Altenwohnanlage
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4486 entstanden aus Vorlage: OF 272/13 vom 24.08.2015
Betreff: Begehung der Altenwohnanlage Der Magistrat wird gebeten, eine Ortsbegehung der Altenwohnanlage in Nieder-Erlenbach mit dem zuständigen Träger, dem Sozialdezernat und dem Jugend- und Sozialamt gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu initiieren.
Begründung: Die Altenwohnanlage in Nieder-Erlenbach ist nach wie vor in einem schlechten Zustand. Auch nach mehreren Anregungen konnte die Situation kaum verbessert werden. Nachdem die Aufzüge renoviert wurden und ältere gehbehinderte Bewohner in der Renovierungszeit ihre Wohnungen kaum bis gar nicht verlassen konnten, ist der Aufzug zurzeit weiterhin immer wieder defekt. Zudem gibt es vor allem im Bereich des Kellers samt Aufenthaltsraum einen großen Sanierungsstau. Außerdem scheinen viele Wohnungen leer zu stehen oder sind von Familien, die nachweislich keine Senioren sind, bewohnt. Bei einer Ortsbegehung sollen diese "Baustellen" und weitere Fragen vor Ort erörtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2015OFOF 272/13Begehung der AltenwohnanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. September 2015Sie sind hierOMOM 4486Begehung der AltenwohnanlageDirektanregung
- 27. November 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1691Begehung der AltenwohnanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats