Toilettenbau in der Altenwohnanlage Im Sauern
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Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 806 entstanden aus Vorlage: OF 56/13 vom 15.10.2016
Betreff: Toilettenbau in der Altenwohnanlage Im Sauern Vorgang: OM 4486/15 OBR 13; ST 1691/15 Der Magistrat wird gebeten, dahin gehend auf den Betreiber der Altenwohnanlage Im Sauern einzuwirken, dass die versprochene Toilette im Untergeschoss der Altenwohnanlage noch in diesem Jahr gebaut wird.
Begründung: Bei einem Ortstermin im Februar dieses Jahres wurde versprochen, im Untergeschoss der Altenwohnanlage eine Toilette zu installieren. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage haben im Untergeschoss ihren Gemeinschaftsraum, in dem sie sich öfters treffen. Leider müssen sie, um zur Toilette zu gehen, immer in ihre Wohnungen zurück, was das Ganze erheblich erschwert, da viele nicht mehr so gut zu Fuß sind und die Wege zu manchen Wohnungen sehr weit sind. Um den Bewohnern ein Stück Lebensqualität zu ermöglichen, sollte die Toilette jetzt schnellstens gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. November 2015STST 1691Begehung der AltenwohnanlageStellungnahme
- 15. Oktober 2016OFOF 56/13Toilettenbau in der Altenwohnanlage Im SauernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2016Sie sind hierOMOM 806Toilettenbau in der Altenwohnanlage Im SauernDirektanregung
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 376Toilettenbau in der Altenwohnanlage Im SauernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats