Parken in der Straße Am Hochwehr in Ginnheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4474 entstanden aus Vorlage: OF 1248/9 vom 30.07.2010
Betreff: Parken in der Straße Am Hochwehr in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit halbhüftigen Parkens in der Straße Am Hochwehr in Ginnheim auf der Straßenseite mit den geraden Hausnummern zu prüfen und dies gegebenenfalls durch eine entsprechende Beschilderung zu legalisieren.
Begründung: Bei dem bisher erlaubten Parken auf der Fahrbahn in voller Wagenbreite besteht ein Engpass für Versorgungsfahrzeuge, wie für die der Feuerwehr und der Müllabfuhr. Es ist schon vorgekommen, dass Müllwerker in aller Frühe bei Privatleuten geklingelt haben, um zu fragen, wem gewisse PKW gehören und dadurch ein Weiterfahren nach erfolgtem Entparken zu ermöglichen. Ohne die Möglichkeit eines halbhüftigen Parkens entstünde jedoch stetiger Parkplatzmangel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2010OFOF 1248/9Parken in der Straße "Am Hochwehr" in GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. August 2010Sie sind hierOMOM 4474Parken in der Straße Am Hochwehr in GinnheimDirektanregung
- 8. November 2010Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1465Parken in der Straße Am Hochwehr in GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats