Parken in der Straße "Am Hochwehr" in Ginnheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bei dem bisher erlaubten Parken auf der Fahrbahn in voller Wagenbreite besteht ein Engpass für Versorgungsfahrzeuge wie für die der Feuerwehr und der Müllabfuhr. Es ist schon vorgekommen, dass Müllwerker in aller Frühe bei Privatleuten geklingelt haben, um zu fragen, wem gewisse PKW gehören und dadurch ein Weiterfahren nach erfolgtem Entparken zu ermöglichen. Ohne die Möglichkeit eines halbhüftigen Parkens entstünde jedoch stetiger Parkplatzmangel.
Inhalt
Antrag vom 30.07.2010, OF 1248/9
Betreff:
Parken in der Straße "Am Hochwehr" in Ginnheim
Der Magistrat wird gebeten,
- die Möglichkeit halbhüftigen Parkens auf der Straßenseite mit den
geraden Haus-Nummern zu prüfen;
- und dies ggf. durch eine entsprechende Beschilderung zu legalisieren.
Begründung:
Bei dem bisher erlaubten Parken auf der Fahrbahn in voller Wagenbreite besteht ein Engpass für Versorgungsfahrzeuge wie für die der Feuerwehr und der Müllabfuhr. Es ist schon vorgekommen, dass Müllwerker in aller Frühe bei Privatleuten geklingelt haben, um zu fragen, wem gewisse PKW gehören und dadurch ein Weiterfahren nach erfolgtem Entparken zu ermöglichen.
Ohne die Möglichkeit eines halbhüftigen Parkens entstünde jedoch stetiger Parkplatzmangel.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2010Sie sind hierOFOF 1248/9Parken in der Straße "Am Hochwehr" in GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. August 2010OMOM 4474Parken in der Straße Am Hochwehr in GinnheimDirektanregung
- 8. November 2010Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1465Parken in der Straße Am Hochwehr in GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE (= Ablehnung)