Zukunft des Bundeswehrareals Industriehof
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Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4468 entstanden aus Vorlage: OF 559/7 vom 23.08.2015
Betreff: Zukunft des Bundeswehrareals Industriehof Vorgang: M 125/15 Ende Juni wurde das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr in Frankfurt geschlossen. Zwar verbleiben am Standort im Industriehof zunächst noch einige Soldaten, aber es ist davon auszugehen, dass das zentrale Areal zumindest nicht mehr komplett genutzt wird. Der Magistrat wird daher gebeten, mit dem Eigentümer des Areals (Bundesrepublik Deutschland?) über die Nachnutzung des kompletten Areals oder von Teilbereichen zu verhandeln. Dort könnte weiterer - und dringend benötigter - preiswerter Wohnraum entstehen. Zudem wäre die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels möglich, für den bisher im Industriehof kein geeigneter Standort gefunden werden konnte. Der Magistrat sollte berücksichtigen, dass ggf. der in Aufstellung begriffene Bebauungsplan Nr. 679 für dieses Areal abermals angepasst werden sollte. Bisher ist für dieses Areal ein reines Gewerbegebiet vorgesehen. Angesichts der Entwicklungen sollte hier ein Mischgebiet vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juli 2015MM 125Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 23. August 2015OFOF 559/7Zukunft des Bundeswehrareals IndustriehofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015Sie sind hierOMOM 4468Zukunft des Bundeswehrareals IndustriehofDirektanregung
- 7. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1714Zukunft des Bundeswehrareals IndustriehofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats