Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach vornehmen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Deuil-La-Barre-Straße vor dem Ortseingangsschild Nieder-Eschbach von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Dies soll die Sicherheit an einer gefährlichen Kurve erhöhen und die Akzeptanz der 30er-Zone nach der Ortseinfahrt fördern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Deuil-La-Barre-Straße — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.10.2026.
- Verlegung des Fußgängerüberwegs auf der Deuil-la-Barre-Straße westlich der U-Bahn-Schienen02.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Quellwasser fließt über die Fahrbahn an der Gabelung DeuilLaBarreStraße / Niedererlenbacher Straße18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Schulwegsicherheit: Schulwegtermin, Verkehrsbeobachtung und wirksame Barrieren vor den Zebrastreifen18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Deuil-La-Barre-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach kommend schon 300 Meter vor dem Ortseingangsschild Nieder-Eschbach die zurzeit erlaubten 70 km/h auf 50 km/h zu begrenzen.
Begründung
300 Meter vor dem Ortseingang steht das Schild "Vorsicht Schleudergefahr" (siehe Foto). Ab da geht es in eine abschüssige Rechtskurve, in die nach 200 Metern rechts ein landwirtschaftlicher Weg, kaum vorher erkennbar, einmündet. An dieser Stelle kam es in Vergangenheit zu mindestens einem polizeilich aufgenommenen Unfall. Bei einer vor der Kurve beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h wird nicht nur die benannte Strecke sicherer, sondern auch die 30er-Zone unmittelbar nach der Ortseinfahrt eher akzeptiert. An dem schon vorhandenen Mast könnte das Schild kostengünstig installiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 31. August 2023OFOF 260/15Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der DeuilLaBarreStraße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 15. September 2023Sie sind hierOMOM 4459Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der DeuilLaBarreStraße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmenDirektanregung
- 10. November 2023Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 2333Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmenStellungnahme
- 30. Juli 2026OFOF 29/15Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. August 2026OMOM 471Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung OberErlenbach vornehmenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats