Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Freie Zufahrt für die Feuerwehr in der Karmelitergasse

Vorlagentyp: OM
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Münzgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Münzgasse per E-Mail

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2010, OM 4459 entstanden aus Vorlage: OF 676/1 vom 08.08.2010

Betreff: Freie Zufahrt für die Feuerwehr in der Karmelitergasse Der Magistrat wird aufgefordert, durch Zusammenarbeit von Feuerwehr und Straßenverkehrsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass die Feuerwehr eine Zufahrt zu den Liegenschaften in der Karmelitergasse erhält. Das jetzt praktizierte Falschparken muss durch geeignete Beschilderung/Maßnahmen verhindert werden. Der Ortsbeirat schlägt vor, sich bei der Lösung an der Beschilderung des Großen Hirschgrabens oder der Blauhandgasse zu orientieren.

Begründung: Nach der Demontage von Verkehrsschildern im Jahr 1999 wurde auch ein Halteverbotsschild am Eingang der Karmelitergasse aus Richtung Münzgasse entfernt. Seit dieser Zeit haben die Anwohner der Karmelitergasse das Problem, dass die Straße als Parkstraße benutzt wird. Bei einem Unglücksfall würden weder Feuerwehr noch andere Rettungseinheiten die Liegenschaften Karmelitergasse 8 und 10, sowie das Karmeliterkloster erreichen können. Nach § 12 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung ist die Karmelitergasse zu eng zum Parken, das Abstellen von Fahrzeugen ist demnach unzulässig. Allerdings ist § 12 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung den wenigsten Führerscheinbesitzerinnen und -besitzern bekannt. Sogar den angesprochenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtpolizei ist er nicht präsent. Regelmäßig auf dieses Problem angesprochen, wird von den Ordnungshüterinnen und Ordnungshütern argumentiert, es fehle eben das Halteverbotsschild, so dass sie keinen Handlungsbedarf sehen. Der Große Hirschgraben hat die gleiche Fahrspurbreite wie die Karmelitergasse (370 cm). Dort befinden sich beidseitig je vier bis fünf Halteverbotsschilder auf circa 150 m Länge bis zur Einmündung in die Berliner Straße. Noch erstaunlicher: An der Einfahrt zur Blauhandgasse - Fahrspurbreite nur 295 cm - befindet sich schon immer ein Halteverbotsschild. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. August 2010OFOF 676/1Freie Zufahrt für die Feuerwehr in der KarmelitergasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. August 2010Sie sind hier
    OMOM 4459Freie Zufahrt für die Feuerwehr in der Karmelitergasse
    Direktanregung
  3. 3. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 699Freie Zufahrt für die Feuerwehr in der KarmelitergasseStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 50 · 18.01.2011
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 51 · 15.02.2011
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 1 · 10.05.2011
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen