Auskunft zur Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 fordert den Magistrat auf, die Gründe für die Verzögerung bei der Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget zu erläutern und Vorschläge zur Beschleunigung des Verfahrens zu unterbreiten. Dies ist notwendig, um Transparenz über nicht umgesetzte Beschlüsse zu schaffen und die Effizienz der Mittelverwendung zu verbessern.
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Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum die Auszahlung der vom Ortsbeirat beschlossenen Mittel so viel Zeit in Anspruch nimmt und wie man das Verfahren beschleunigen kann. Außerdem wird er um Mitteilung gebeten, welche Beschlüsse des Ortsbeirats zum Budget bislang nicht umgesetzt wurden.
Begründung
Die Auszahlung der Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget dauert viel zu lange. So hat beispielweise der Ortsbeirat in seiner Sitzung im Oktober 2022 eine Auszahlung in Höhe von 1.000 Euro an den NABU Ortsverein Nieder-Eschbach beschlossen. Bis heute sind diese Mittel, trotz mehrfacher Nachfrage von Ortbeiratsmitgliedern, nicht ausgezahlt worden. Gründe hierfür sind dem Ortsbeirat nicht bekannt. Es besteht großes Interesse des Ortsbeirates daran zu erfahren, ob noch weitere Beschlüsse nicht umgesetzt wurden und was der Grund dafür ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2023OFOF 252/15Auskunft Auszahlung von Mitteln aus dem OrtsbeiratsbudgetOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2023Sie sind hierOMOM 4453Auskunft zur Auszahlung von Mitteln aus dem OrtsbeiratsbudgetDirektanregung
- 15. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 95Auskunft zur Auszahlung von Mitteln aus dem OrtsbeiratsbudgetStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats