Lärmschutz entlang der BAB 5 sicherstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, beim Ausbau der BAB 5 die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 5 frühzeitig zu hören und ihre Anliegen zu berücksichtigen. Zudem sollen umfassende Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt werden, um eine Mehrbelastung der Anwohner zu vermeiden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten , sich im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der BAB 5 dafür einzusetzen, dass die folgenden Punkte berücksichtigt und umgesetzt werden:
- Vor einem möglichen Ausbau der BAB 5 sind die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 5 frühestmöglich zu hören und ihre Anliegen mit einzubeziehen.
- In öffentlichen Bürgerversammlungen sind alle (möglichen) Pläne und Planungen vorzustellen.
- In den öffentlichen Bürgerversammlungen müssen alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, ihre Anliegen an die Stadt, das Land und alle weiteren Beteiligten zu formulieren.
- Für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 5 ist unabhängig vom weiteren Ausbau der BAB 5 zukünftig ein umfassender Lärmschutz sicherzustellen.
- Vor einem möglichen Ausbau müssen alle nötigen Lärmschutzmaßnahmen abgeschlossen sein.
- Bei allen geplanten Maßnahmen sind unnötige Flächenversiegelungen zu vermeiden.
- Bei allen geplanten Maßnahmen muss die Verkehrssicherheit an oberster Stelle stehen.
Begründung
Ein möglicher Ausbau der BAB 5 darf zu keiner Mehrbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner führen. Vielmehr sind mit oder ohne den Ausbau dringend nötige Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen, welche die Anwohnerinnen und Anwohner entlasten. Außerdem sind vor einem möglichen Ausbau der BAB 5 die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 5 frühestmöglich zu hören und ihre Anliegen mit einzubeziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2023OFOF 908/5Lärmschutz entlang der BAB 5 sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2023Sie sind hierOMOM 4424Lärmschutz entlang der BAB 5 sicherstellenDirektanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 223Lärmschutz entlang der BAB 5 sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats