Lärmschutz entlang der BAB 5 sicherstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, beim Ausbau der BAB 5 die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig zu hören und umfassende Lärmschutzmaßnahmen sicherzustellen. Ziel ist es, eine Mehrbelastung der Anwohner zu vermeiden und deren Anliegen in die Planungen einzubeziehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der BAB 5 dafür einzusetzen, dass die folgenden Punkte berücksichtigt und umgesetzt werden:
- Vor einem möglichen Ausbau der BAB 5 sind die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 5 frühestmöglich zu hören und ihre Anliegen mit einzubeziehen.
- In öffentlichen Bürgerversammlungen sind alle (möglichen) Pläne und Planungen vorzustellen.
- In den öffentlichen Bürgerversammlungen müssen alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, ihre Anliegen an die Stadt, das Land und alle weiteren Beteiligten zu formulieren.
- Für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 5 ist unabhängig vom weiteren Ausbau der BAB 5 zukünftig ein umfassender Lärmschutz sicherzustellen.
- Vor einem möglichen Ausbau müssen alle nötigen Lärmschutzmaßnahmen abgeschlossen sein.
- Bei allen geplanten Maßnahmen sind unnötige Flächenversiegelungen zu vermeiden.
- Bei allen geplanten Maßnahmen muss die Verkehrssicherheit an oberster Stelle stehen.
Begründung
Ein möglicher Ausbau der BAB 5 darf zu keiner Mehrbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner führen. Vielmehr sind mit oder ohne den Ausbau dringend nötige Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen, welche die Anwohnerinnen und Anwohner entlasten. Außerdem sind vor einem möglichen Ausbau der BAB 5 die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 5 frühestmöglich zu hören und ihre Anliegen mit einzubeziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2023Sie sind hierOFOF 908/5Lärmschutz entlang der BAB 5 sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2023OMOM 4424Lärmschutz entlang der BAB 5 sicherstellenDirektanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 223Lärmschutz entlang der BAB 5 sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)