Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg
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Oberwiesenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.05.2026.
- Verkehrsordnende Maßnahmen in der Oberwiesenstraße sowie eventueller Ortstermin29.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unübersichtliche Straßensituation Am Dorfgarten/Krälingweg14.08.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umgestaltung der gesamten Straße Am Dorfgarten wie im unteren Teilstück20.02.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Oberwiesenstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4417 entstanden aus Vorlage: OF 847/10 vom 16.08.2015
Betreff: Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg Vorgang: OM 3861/15 OBR 10; ST 716/15 Der Magistrat wird wiederholt gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Umlaufsperre vor der Fußgängerbrücke am Marbachweg über die Bundesautobahn 661 wieder aufgestellt wird.
Begründung: Die Stellungnahme vom 18.05.2015, ST 716 (zu der Ortsbeiratsanregung OM 3861), weist auf § 45 Absatz 9 StVO hin, der besagt, dass Umlaufsperren nur bei besonderer Gefahrenlage aufgestellt werden dürfen. Hier handelt es sich aber nicht um ein neues Aufstellen, sondern um das Aufstellen der vorhandenen Umlaufsperre, welche bei Bauarbeiten abmontiert wurde. Die Umlaufgitter an der Oberwiesenstraße und Am Lausberg (Spielplatz an der Huswertstraße) wurden ferner auch wieder aufgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 25. Januar 2015OFOF 760/10Umlaufgitter/Sperre der Brücke über die Bundesautobahn 661 am Ende des MarbachwegesOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 10. Februar 2015OMOM 3861Umlaufgitter/Sperre an der Brücke über die Bundesautobahn 661 am oberen Ende des MarbachwegesDirektanregung
- 18. Mai 2015STST 716Umlaufgitter/Sperre an der Brücke über die Bundesautobahn 661 am oberen Ende des MarbachwegesStellungnahme
- 16. August 2015OFOF 847/10Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/MarbachwegOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 8. September 2015Sie sind hierOMOM 4417Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/MarbachwegDirektanregung
- 1. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 213Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/MarbachwegStellungnahme
- 14. Juni 2016OFOF 60/10Umlaufsperre an der Fußgängerbrücke der A 661/Marbachweg in Richtung BGUnfallkrankenhausOrtsbeiratsantrag · LINKE., FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.