Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4394 entstanden aus Vorlage: OF 1540/6 vom 02.08.2010
Betreff: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die vom Abfallverarbeitungsunternehmen Sperzel in der Eichenstraße in Griesheim ausgehende Staubbelastung abgestellt wird, und zwar nicht nur auf dem Papier durch Existenz einer Besprenkelungsanlage, sondern auch in der Praxis durch Durchsetzung der Einhaltung einer Pflicht zur Benutzung dieser Anlage.
Begründung: Die Straßen rund um das Abfallverarbeitungsunternehmen Sperzel sind bei trockenem und windigem Wetter nach wie vor mit hellem Staub bedeckt. Man kann sich vorstellen, was dies für die in der Umgebung lebenden Menschen bedeutet. Es handelt sich um ein Mischgebiet, in dem Gewerbe und Wohnen gleichberechtigt möglich sind. Das Problem wurde schon öfter vorgetragen und als Lösung hat die Firma auch eine Anlage installiert, mit der der Abfall befeuchtet wird und so die Staubemission minimiert werden kann. Anwohner berichten jedoch, dass sie die Anlage noch nie in Betrieb gesehen hätten, auch an heißen, windigen Tagen würde sie nicht benutzt, sodass das Problem der Staubbelastung für die Nachbarschaft nach wie vor bestehe. Die Firma Sperzel hat angekündigt, eine neu gebaute Großmüllverbrennungsanlage mit 100.000 Tonnen vorsortiertem Müll pro Jahr versorgen zu wollen. Damit wird sich die Menge des bei der Firma Sperzel umgeschlagenen Mülls noch einmal drastisch erhöhen, ebenso die damit verbundene Belastung für die Nachbarschaft. Es ist also dringend geboten, hier Abhilfe zu schaffen und die Belastung der Anwohner zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2010OFOF 1540/6Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. August 2010Sie sind hierOMOM 4394Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenDirektanregung
- 28. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1400Staubbelastung durch AbfallverarbeitungsunternehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats